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Rapper Gzuz muss ins Gefängnis
Der vorbestrafte Hamburger, Mitglied der Rap-Gruppe 187 Strassenbande, wird zu acht Monaten Haft verurteilt. Dazu muss er eine saftige Geldstrafe zahlen. Es ist das Ende einer langen Odyssee vor Gericht.
Der Hamburger Rapper Gzuz, bürgerlich Kristoffer Jonas Klauß, war in den letzten Monaten umtriebig unterwegs. Wer ihm auf Instagram folgte, konnte dem Musiker dabei zusehen, wie er Klamotten-Kollektionen (seine eigene und die anderer) bewarb, mal reiste er in den Irak, zeigte sich im Libanon. Er heiratete seine langjährige Freundin, Anfang des Jahres erschien zudem sein neues Album „Große Freiheit“.
Mehr als nur ein Image
Mit der Freiheit ist es nun erst mal vorbei: Gzuz muss für acht Monate und zwei Wochen ins Gefängnis. Das Hanseatische Oberlandesgericht verwarf seine Revision gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom März dieses Jahres. Es habe keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten enthalten, so das Gericht.
Wegen Körperverletzung sowie wegen Verstößen gegen das Sprengstoff- und Waffengesetz muss der Musiker nun also einsitzen und 414.000 € (180 Tagessätze zu je 2300 €) Geldstrafe zahlen. Damit endet eine Odyssee vor Gericht, das Urteil ist rechtskräftig.
Der Hamburger ist Mitglied der Hamburger Hip-Hop-Gruppe 187 Strassenbande (187 steht für den Paragrafen im kalifornischen Gesetzbuch, in dem es um Mord geht), einer der bekanntesten und erfolgreichsten Rap-Gruppen Deutschlands, die mit ihrem Image als harte Typen spielen und dies gekonnt zu Klicks und Euros machen. Bei Gzuz waren die gewaltverherrlichenden Texte immer mehr als nur ein Image.
Im September 2020 wurde der Rapper zu einer 18-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt, die Liste der Vorwürfe gegen den vorbestraften Musiker war lang. Bei der Durchsuchung einer von Gzuz gemieteten Wohnung im April 2018 in der Neustadt fand die Polizei einen verbotenen „Polenböller“, zudem Marihuana und Hasch.
Zum Jahreswechsel 2018/19 tauchte ein Video auf, in dem zu sehen ist, wie Gzuz eine Gaspistole abfeuert – obwohl ihm der Umgang mit Schusswaffen zuvor untersagt worden war. Bei einer weiteren Durchsuchung des vom Angeklagten und seiner Familie bewohnten Hauses fanden Ermittler eine ungeladene Schreckschusspistole, einen Schalldämpfer und einen Teleskopschlagstock sowie Platzpatronen.
Dann gab es noch einen Vorfall auf der Reeperbahn. In der Nacht zum 8. März 2020 habe er mit der flachen Hand nach einer 19-Jährigen geschlagen, erklärte Verteidiger Ulf Dreckmann im Namen des Angeklagten damals im Prozess. Er habe davor bereitwillig mit der Gruppe Selfies gemacht, sei aber dann von der jungen Frau mit dem Handy in der Hand verfolgt worden.
„Ich fühlte mich bedrängt“, sagte Gzuz. Er habe mit der Hand gefuchtelt, weil er angenommen habe, die junge Frau wolle ihn filmen. Er habe sich bereits zweimal entschuldigt und ihr ein Schmerzensgeld von 500 Euro gezahlt – und ihr Gästelistenplätze auf einem seiner Konzerte versprochen.
Am Ende stand eine 18-monatige Haftstrafe. Ein hartes Urteil – gegen das sich der Rapper in einem Berufungsprozess erfolgreich wehrte. Die Strafe wurde auf acht Monate und zwei Wochen reduziert. Wann genau Gzuz seine Haft antritt, ist noch unklar.